Zeit sparen bei der Grundsteuer-Erklärung
Wir unterstützen Sie bei der Erfassung und Bearbeitung Ihrer Grundstücks- und Gebäudedaten und der Übermittlung der grundsteuerlichen Daten an das Finanzamt.
Im Rahmen der Grundsteuerreform werden ca. 36 Millionen Grundstücke neu bewertet.
Das kann auch bei Ihnen zu einem erheblichen (Zeit-) Aufwand führen.
Jeder Grundstücksbesitzer …
… muss bis 31.01.2023 …
(für bayerische Grundstücke: 30.04.2023)
… eine Grundsteuererklärung …
… elektronisch beim Finanzamt einreichen.
Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung
31.01.2023
(30.04.2023 für bayr. Grundstücke)
Bis zu diesem Datum müssen Grundstücksbesitzer Ihre Grundsteuererklärung beim Finanzamt elektronisch einreichen.
Wir übernehmen die wichtigsten Schritte Ihrer Grundsteuererklärung
Prüfung der notwendigen Unterlagen
Erstellung der Antragsformulare
Datenaufnahme und Klären offener Fragen
Elektronische Übermittlung Ihrer Grundsteuererklärung
Überprüfung der Grundsteuer-Messwerte
Alle 7 Jahre
In diesem Turnus ist geplant die Grundstücke neu zu bewerten und dafür Erklärungen beim Finanzamt einzureichen.
Die Grundsteuer-Reform betrifft jede Art von Grundstücksbesitzer
Betriebliche Grundstücke und Lagerhallen
Private Grundstücke und Garagen
Unbebaute Grundstücke
Landwirtschaftliche Flächen
Ablauf der
Grundsteuer Reform
2018
Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die bisherige Berechnung der Einheitswerte für Grundstücke und Häuser, auf der die Jahresgrundsteuer beruht, verfassungswidrig ist.
Frühjahr 2022
Öffentliche Bekanntgabe zur Abgabe einer Erklärung
Für Bayern: Das Bay. Landesamt für Steuern fordert alle Grundstücksbesitzer zur Abgabe einer Grundsteuererklärung mittels öffentlicher Bekanntgabe auf.
Jul. 2022
Beginn Abgabezeitraum
Ab dem 01.07.2022 können Grundsteuererklärungen elektronisch beim Finanzamt eingereicht werden.
Jan. 2023/ Apr 2023
Ende Abgabezeitraum
Nach aktuellem Stand sind die Grundsteuererklärungen bis zum 31.01.2023 abzugeben. Für Bayern: 30.04.2023
Ab 2025
Erhebung der neuen Grundsteuerwerte
Erhebung der Grundsteuer auf Basis der neu ermittelten Grundsteuerwerte.