Zeit sparen bei der Grundsteuer-Erklärung

Wir unterstützen Sie bei der Erfassung und Bearbeitung Ihrer Grundstücks- und Gebäudedaten und der Übermittlung der grundsteuerlichen Daten an das Finanzamt.

Im Rahmen der Grundsteuerreform werden ca. 36 Millionen Grundstücke neu bewertet.
Das kann auch bei Ihnen zu einem erheblichen (Zeit-) Aufwand führen.

Jeder Grundstücksbesitzer …

 … muss bis 31.01.2023 …

(für bayerische Grundstücke: 30.04.2023)

… eine Grundsteuererklärung …

… elektronisch beim Finanzamt einreichen.

Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung

31.01.2023

(30.04.2023 für bayr. Grundstücke)

Bis zu diesem Datum müssen Grundstücksbesitzer Ihre Grundsteuererklärung beim Finanzamt elektronisch einreichen.

Wir übernehmen die wichtigsten Schritte Ihrer Grundsteuererklärung

Prüfung der notwendigen Unterlagen

Erstellung der Antragsformulare

Datenaufnahme und Klären offener Fragen

Elektronische Übermittlung Ihrer Grundsteuererklärung

Überprüfung der Grundsteuer-Messwerte

Alle 7 Jahre

In diesem Turnus ist geplant die Grundstücke neu zu bewerten und dafür Erklärungen beim Finanzamt einzureichen.

Die Grundsteuer-Reform betrifft jede Art von Grundstücksbesitzer

Betriebliche Grundstücke und Lagerhallen

Private Grundstücke und Garagen

Unbebaute Grundstücke

Landwirtschaftliche Flächen

Ablauf der

Grundsteuer Reform

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2018

Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die bisherige Berechnung der Einheitswerte für Grundstücke und Häuser, auf der die Jahresgrundsteuer beruht, verfassungswidrig ist.

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Frühjahr 2022

Öffentliche Bekanntgabe zur Abgabe einer Erklärung

Für Bayern: Das Bay. Landesamt für Steuern fordert alle Grundstücksbesitzer zur Abgabe einer Grundsteuererklärung mittels öffentlicher Bekanntgabe auf.

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Jul. 2022

Beginn Abgabezeitraum

Ab dem 01.07.2022 können Grundsteuererklärungen elektronisch beim Finanzamt eingereicht werden.

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Jan. 2023/ Apr 2023

Ende Abgabezeitraum

Nach aktuellem Stand sind die Grundsteuererklärungen bis zum 31.01.2023 abzugeben. Für Bayern: 30.04.2023 

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Ab 2025

Erhebung der neuen Grundsteuerwerte

Erhebung der Grundsteuer auf Basis der neu ermittelten Grundsteuerwerte.

Kontaktieren Sie uns.

Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Grundsteuererklärung.